Sie befinden sich aktuell in den InfWiss-Blog Blog-Archiven für den folgenden Tag 3.12.2008.
- Aktuelles (21)
- Bibliothekswesen (3)
- Datenbanken (1)
- Datenschutz (3)
- Infokompetenz (3)
- InfWiss-Grundlagen (4)
- MSc IS (1)
- Uncategorized (5)
- 30.8.2010: Eigentlich eine Pionieridee aber in der Ausführung ganz und gar dem "Ideengeber" nicht würdig!
- 1.8.2010: Diaspora* oder das vorprogrammierte Ende von Facebook?
- 1.7.2010: In eigener Sache: Erfolgreich habilitiert
- 1.7.2010: Eigentlich wundert uns das nicht, aber dreist ist es doch!
- 12.6.2010: Geschafft: Die Zahl 30 ist überwunden!
- 8.5.2010: Master of Science in Information Science startet ab dem HS 2010 an der HTW Chur
- 16.12.2009: Unsterblich im www
- 6.12.2009: Exkursion: Pro Senectute Bibliothek und Dokumentation in Zürich
- 6.11.2009: Exkursion: Dokumentationsstelle des Schweizer Fernsehens in Zürich
- 4.11.2009: So schnell vergeht ein Jahr
Archive für 3.12.2008
Wie viel Online-Überwachung lässt sich anhand der Bekämpfung von Online-Kriminalität und Kinderpornographie rechtfertigen?
3.12.2008 von hierlsonja.
Der EU-Ministerrat hat sich nach einer Golem-Meldung darauf geeinigt, eine stärkere Online-Überwachung zu lancieren um europaweit besser auf Internetdelikte, wie Daten- und Identitätsdiebstahl, Kinderpornographie, aber auch Spam reagieren und diesen vorbeugen zu können. Hierzu soll u.a. eine durch Europol aufgebaute “Warnplattform als Sammelstelle für Berichte über in den EU-Mitgliedstaaten begangene Internetdelikte” dienen, weiter werden EU-weite Onlinedurchsuchungen geplant, eine verstärkte Kooperation von Strafverfolgern und dem privaten Sektor angestrebt und eine nicht näher spezifizierte Überwachung des Internetverkehrs geplant [http://www.golem.de/0812/63873.html].
Schnell stellt sich hier die Frage, inwieweit solche unter Umständen doch relativ weitreichende Massnahmen künftig auch für weniger schwere Delikte genutzt werden - schliesslich ist es im Vorfeld bspw. einer Überwachung des Internetverkehrs ja nur schwer einzuschätzen, ob hier tatsächlich eines der oben genannten Delikte mitverfolgt wird oder ob nicht der Online-Bürger bei “harmlosen” Aktivitäten im Internet überwacht wird, was den Persönlichkeitsschutz einschränken würde.
Zumal ein vage formulierter Delikt wie das Spamming mittlerweile soweit verbreitet ist, dass sich anhand dieses Tatbestands vermutlich fast schon jede Überwachung rechtfertigen liesse. Selbstverständlich sind im Zuge der Bekämpfung bspw. von Kinderpornographie zielführende Massnahmen sehr wünschens- und unterstützenswert. Stehen diese jedoch wirklich auf der gleichen Stufe wie Spam, dass derart weitreichende und grenzüberschreitende Massnahmen für die Bekämpfung beider Delikte aneinander gekoppelt werden sollten?
Geschrieben in Datenschutz, Aktuelles | 2 Kommentare »