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	<title>Kommentare zu: Wie viel Online-Überwachung lässt sich anhand der Bekämpfung von Online-Kriminalität und Kinderpornographie rechtfertigen?</title>
	<link>http://blog.semar.de/2008/12/03/wie-viel-online-uberwachung-lasst-sich-anhand-der-bekampfung-von-online-kriminalitat-und-kinderpornographie-rechtfertigen/</link>
	<description>Erster Schweizer informationswissenschaftlicher Blog</description>
	<pubDate>Mon, 06 Feb 2012 22:33:22 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Wolfgang Semar</title>
		<link>http://blog.semar.de/2008/12/03/wie-viel-online-uberwachung-lasst-sich-anhand-der-bekampfung-von-online-kriminalitat-und-kinderpornographie-rechtfertigen/#comment-31</link>
		<author>Wolfgang Semar</author>
		<pubDate>Sat, 06 Dec 2008 13:31:44 +0000</pubDate>
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		<description>Auch in Deutschland ist das Thema "Online-Überwachung" top aktuell. Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 2007 entschieden, dass die derzeitig gültige Strafprozessordnung eine Überwachung "nach Bedarf" nicht abdeckt und erst recht keinen heimlichen Blick in den Rechner, etwa mit Hilfe sogenannter Trojaner zulässt. Dennoch haben sich nach monatelangem Streit der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) im Jahr 2008 auf eine "gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen geeinigt. Bei der Fahndung nach Terroristen und Schwerverbrechern soll das Bundeskriminalamt (BKA) künftig private Computer überwachen dürfen".
&lt;p&gt;http://diepresse.com/home/techscience/internet/sicherheit/376693/index.do&lt;/p&gt;
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