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Eigentlich eine Pionieridee aber in der Ausführung ganz und gar dem “Ideengeber” nicht würdig!

Wie heute in der FAZ zu lesen ist verklagt Paul Allen (Microsoft-Mitbegründer) einige grosse Internetunternehmen. Die verklagten Unternehmen sollen gegen mehrere Patent von ihm verstossen haben. Dabei geht es zum Beispiel um die Idee, Computernutzer über neue Informationen zu unterrichten, die für sie von Interesse sein könnten. Solche «Alarme» gehören heute zum Standard im Netz. Ähnliches gilt für die anderen Patente, die von einem «Browser zum Navigieren in Datenbeständen» und dem Einblenden von Zusatzinformationen am Bildschirmrand handeln.

Hier zeigt sich mal wieder das grosse Problem des Copyright und Patentrechts. Ideen kann man sich mit Hilfe des Patentrechts schützen lassen. Das macht natürlich auch Sinn, die Frage bleibt aber “wie allgemein” können/dürfen solche Ideen sein? Was man von einem zu allgemein gehaltenen Schutz hat zeigt eben nun diese Klage. Ich bin gespannt wie das weitergeht!

“Allen klagt gegen Google
Microsoft-Mitgründer sieht Patente verletzt

lid. NEW YORK, 29. August. Paul Allen, neben Bill Gates einer der beiden Mitgründer des weltgrößten Softwarekonzerns Microsoft, hat eine spektakuläre Patentklage gegen einige der prominentesten Unternehmen aus der Technologiebranche eingereicht. Zu den insgesamt elf verklagten Unternehmen gehören die Internetgesellschaften Google, Yahoo, Facebook, Ebay und AOL sowie der Elektronikkonzern Apple, nicht genannt wird dagegen Microsoft. Die zu Allen gehörende Interval Licensing LLC wirft den Unternehmen die Verletzung von vier Patenten vor, die von ihr gehalten werden.

Die Patente drehen sich unter anderem um Technologien, die Navigation im Internet erleichtern und die Nutzer auf Inhalte aufmerksam machen, die von Interesse sein könnten. Interval Licensing ist der Lizenzarm des von Allen im Jahr 1992 mitgegründeten Forschungslabors Interval Research. Der Forschungsbetrieb von Interval wurde im Jahr 2000 eingestellt, die Lizenzaktivitäten blieben aber bestehen. Die Lizenzgesellschaft hat den Zweck, die von Interval gewonnenen Patente zu vermarkten. In der Klage wird Schadensersatz von den Unternehmen verlangt, der aber nicht beziffert wurde. Paul Allen hat Microsoft zusammen mit Bill Gates im Jahr 1974 gegründet. Er verließ den Softwarehersteller im Jahr 1983. Seither hat er in viele verschiedene Unternehmen investiert, wobei sich einige seiner Engagements als Flops entpuppten. In der jüngsten “Forbes”-Liste wurde sein Vermögen auf 13,5 Milliarden Dollar beziffert. Paul Allen folgte kürzlich zusammen mit einer Reihe anderer Milliardäre dem Aufruf von Bill Gates, sich dazu zu verpflichten, mehr als die Hälfte ihres Vermögens für wohltätige Zwecke einzusetzen.” Quelle: F.A.Z., 30.08.2010, Nr. 200 / Seite 15

Eigentlich wundert uns das nicht, aber dreist ist es doch!

Adressenverkauf ist, wie wir alle wissen, ein lukratives Geschäft. Auch Facebook verkauft (unsere) Adressen, das gestatten wir Facebook indem wir die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren. Aber, dass auch mal quasi nebenbei unser Outlook- Adressbuch ausgelesen wird, ist schon eine Frechheit ohne Gleichen (wohl denen die kein Windows benutzen). Mehr darüber hat das Institut für Internetsicherheit an der Fachhochschule in Gelsenkirchen herausgefunden.

Wie viel Online-Überwachung lässt sich anhand der Bekämpfung von Online-Kriminalität und Kinderpornographie rechtfertigen?

Der EU-Ministerrat hat sich nach einer Golem-Meldung darauf geeinigt, eine stärkere Online-Überwachung zu lancieren um europaweit besser auf Internetdelikte, wie Daten- und Identitätsdiebstahl, Kinderpornographie, aber auch Spam reagieren und diesen vorbeugen zu können. Hierzu soll u.a. eine durch Europol aufgebaute “Warnplattform als Sammelstelle für Berichte über in den EU-Mitgliedstaaten begangene Internetdelikte” dienen, weiter werden EU-weite Onlinedurchsuchungen geplant, eine verstärkte Kooperation von Strafverfolgern und dem privaten Sektor angestrebt und eine nicht näher spezifizierte Überwachung des Internetverkehrs geplant [http://www.golem.de/0812/63873.html].
Schnell stellt sich hier die Frage, inwieweit solche unter Umständen doch relativ weitreichende Massnahmen künftig auch für weniger schwere Delikte genutzt werden - schliesslich ist es im Vorfeld bspw. einer Überwachung des Internetverkehrs ja nur schwer einzuschätzen, ob hier tatsächlich eines der oben genannten Delikte mitverfolgt wird oder ob nicht der Online-Bürger bei “harmlosen” Aktivitäten im Internet überwacht wird, was den Persönlichkeitsschutz einschränken würde.
Zumal ein vage formulierter Delikt wie das Spamming mittlerweile soweit verbreitet ist, dass sich anhand dieses Tatbestands vermutlich fast schon jede Überwachung rechtfertigen liesse. Selbstverständlich sind im Zuge der Bekämpfung bspw. von Kinderpornographie zielführende Massnahmen sehr wünschens- und unterstützenswert. Stehen diese jedoch wirklich auf der gleichen Stufe wie Spam, dass derart weitreichende und grenzüberschreitende Massnahmen für die Bekämpfung beider Delikte aneinander gekoppelt werden sollten?

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